AGBs - Unsere Spielgeräte

AGBs für unsere aufblasbaren Spielgeräte

Allgemeine Hinweise

  1. Benutzung: Die Spielgeräte dürfen nur in voll aufgepumptem Zustand benutzt werden. Sollte der Strom für das Gebläse ausfallen, bitten wir Sie, das Spielgerät erst wieder zu benutzen, wenn es vollständig aufgefüllt ist.
  2. Aufsicht: Während der Benutzung muss im Eingangsbereich ständig mindestens eine Aufsichtsperson anwesend sein.
  3. Gebläse: Das Gebläse muss während der Benutzung ständig eingeschaltet sein. Der Stromverbrauch ist sehr niedrig (ca. 1 kW in 2 Stunden).
  4. Haftung für Schäden: Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, wie z.B. Überlastung oder Beschädigung durch scharfkantige Gegenstände, entstehen. Der Mieter haftet ebenfalls für Personenschäden, die aufgrund mangelnder Aufsicht beim Betrieb des Spielgeräts entstehen.
  5. Schuhverbot: Wir bitten Sie darauf zu achten, dass die Spielgeräte nicht mit Schuhen betreten werden.
  6. Haftung bei Selbstabholung: Für Selbstabholer: Bei Schäden am Anhänger haftet der Mieter mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von hundertfünfzig Euro.

Zusätzliche Hinweise für spezielle Spielgeräte

Hüpfburg

  • Begrenzung der Personenanzahl: Bitte achten Sie darauf, dass nicht mehr als 7 Kinder gleichzeitig auf der Hüpfburg sind und dass diese annähernd gleich groß und schwer sind.

Fußball-Kicker

  • Personenanzahl: Für den aufblasbaren Fußball-Kicker gibt es keine feste Begrenzung der Personenanzahl. Dennoch bitten wir um eine verantwortungsvolle Nutzung, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.

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35232 Dautphetal

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